Уведомление об архивации фотографий и уведомлений по электронной почте

Архивирование Ваших фотографий для новых заказов является частью нашего сервиса и, следовательно, частью договора по созданию аккаунта клиента.

Кроме того, отправка напоминаний/уведомлений по электронной почте (например, информация о предоставлении фотографий или их удалении) является частью нашего сервиса, и поэтому не требуется отдельного запроса на согласие.

Поскольку направление электронных писем в настоящее время активно обсуждается в средствах массовой информации, мы решили запросить дополнительное согласие для новых аккаунтов клиентов. Пожалуйста, напишите нам по электронной почте или нажмите на ссылку отказа от подписки в уведомлении по электронной почте, если Вы не хотите получать от нас сообщения в дальнейшем.

Нашу Политику конфиденциальности Вы можете найти здесь.

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

I Urheberrechtliche Bestimmungen:

 

1.1

Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend.

 

1.2

Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: © Ringfoto Puntigam; A-8650 Kindberg und, so ferne veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.

 

1.3

Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich ist.

 

1.4

Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme-und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung/ Namensnennung (Punkt 2.2 oben) erfolgt.

 

II Eigentum am Aufnahmematerial – Archivierung:

 

2.1 Digitale Fotografie

Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Fotografen zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche, vom Fotografen hergestellte Bilddateien.

 

2.2

Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom, oder ähnlichen Datenträgern ist nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.

 

2.3

Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

 

III Leistung und Gewährleistung:

 

3.1

Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen.

 

3.2

Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

3.3

Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.

 

3.4

Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.

 

IV Aussuchen von Bildern bei der Schul- und Kindergartenfotografie und Bestellung der Bilder:

Wir stellen die Bilder der Schul- und Kindergartenfotografie ins Internet, damit sich die SchülerInnen und/oder Eltern ihre Lieblingsbilder ausuchen und bestellen können.

Indem die Eltern erlauben, dass ihre Kinder fotogarfiert werden bzw. indem sich SchülerInnen ab 14 Jahren fotografieren lassen geben sie die Zustimmung:

· Dass Schule bwz. der Kindergarten uns den Namen des Kindes bzw. des Schülers oder der Schülerin und bei Bedarf auch die Adresse in elektronischer Form zur Verfügung stellt, damit wir den an uns erteilen Fotoauftrag (Herstellung von Klassen– und Erinnerungsfotos) durchführen und eventuell die Rechnungen erstellen können.

· Dass wir das Kind bwz. den/die SchülerIn fotografieren und die Bilder zum Zwecke der Bearbeitung speichern dürfen.

· Dass die Einzelporträts passwortgeschützt  ins Internet gestellt werden, damit die Eltern oder SchülerInnen sich ihre Bilder selbst aussuchen können.

· Dass das Kind bzw. der/die SchülerIn am Gruppenfoto mit abgelichtet werden darf.

· Dass das Porträt des Kindes bzw. des/der SchülerIn mit dem Namen am Klassen- oder Gruppenspiegel und am Schul- oder Kindergartenspiegel aufscheint.

· Dass den allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dieser Seite zugestimmt wird.

 

V  Mahnwesen:

1. Mahnwesen bei Rechnungen von Schul- und Kindergartenfotos.

Um den LehrerInnen und KindergartenpädagogInnen das Inkasso der Schulfotos abzunehmen, wird bei vielen Schulen und Kindergärten

das Inkasso der Bilder online durchgeführt. Nur bestellte und auch bezahlte Bilder werden angefertigt.

Bei Nichtbezahlung von Rechnungen erfolgen Erinnerunge per Mail.

ACHTUNG: Bankspesen, die im Falle von Rückleitungen oder Stornierungen (z. B. beim Lastschriftverfahren oder Bankeinzug) entstehen, werden incl. unser Bearbeitungsspesen an den Kunden weiterverrechnet.

Erinnerungen und Mahnungen bei telefonisch oder schriftlich bestellten und nicht bezahlten Fotos sind immer kostenpflichtig.

 

2. Mahnwesen bei Rechnungen von Lieferungen und Leistungen, die im Geschäft bestellt werden:

Bei Nichtbezahlung von Rechnungen erfolgt folgender Mahnlauf:

- die erste Erinnerung wird nach ca. vier Wochen versandt. Diese Erinnerung ist kostenlos.

- bei Nichtbezahlung senden wir dann nach weiteren vier Wochen eine Mahnung an die bei der Bestellung angegebene Adresse. Dafür wird ein Kostenaufwand von 7,50 verrechnet.

- sollte auch aufgrund der Mahnung noch nicht bezahlt werden, wird nochmals eine Mahnung mit den Hinweis, dass bei Nichtbezahung ein Anwalt oder ein Inkassobüro eingeschalten wird, versandt. Dafür wird eine Aufwandsentschädigung von 15,-- verrechnet.

Falls trotz Erinnerung und trotz zwei Mahnungen nicht bezahlt wird, werden wir die offenen Forderung incl. unserer Mahnspesen einem Anwalt oder einem Inkassobüro übergeben. Wir weisen darauf hin, dass dann noch höhere Gebühren entstehen.

In beiden Fällen behalten wir uns auch eine Betrugsanzeige bei der Polizei ausdrücklich vor.